ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1. Geltungsbereich – Allgemeines

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Language Partner Übersetzungsbüro  und seinen Vertragspartnern ausschließlich. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung und auch für künftige Geschäfte.

(2) Andere Geschäftsbedingungen, auch die eines Vertragspartners werden von Language Partner Übersetzungsbüro  nicht anerkannt, es sei denn Language Partner Übersetzungsbüro  willigt den anderen Bedingungen ausdrücklich durch vorherige schriftliche Bestätigung per Post oder per Fax (nicht hingegen durch elektronische Post!) ein.

(3) Änderungen und Neufassungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Vertragspartner schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden und der Vertragspartner ihnen nicht ausdrücklich innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der neuen AGB schriftlich widerspricht.

(4) Language Partner Übersetzungsbüro  behält sich das Recht vor, Übersetzungen von Dokumenten oder Inhalten ganz oder teilweise abzulehnen.

§ 2. Lieferzeiten

(1) Angebotene Liefertermine verstehen sich als nach bestem Wissen und Gewissen abgegebene Richtwerte und werden in der Regel, wie angeboten, eingehalten. Sie gelten jedoch nicht als verbindlich zugesichert.

(2) Im KVA (Kostenvoranschlag) angebotene Liefertermine gelten nur bis zum Ende des jeweiligen Arbeitstages (18.00 Uhr), an dem der KVA ausgestellt wird. Bei späterem Zugang des Auftrages durch den Vertragspartner wird unter Berücksichtigung der aktuellen Kapazitätslage ein neuer Liefertermin offeriert.

(3) Der Vertragspartner ist gehalten, Language Partner Übersetzungsbüro  eine Bestätigung über den Erhalt der Übersetzung zu senden, oder bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins nachzufragen, da nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass eine E-Mail oder ein Fax von einem Spamfilter gelöscht werden oder anderweitig abhandenkommen.

(4) Lieferverspätungen können durch unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. Krankheit des Übersetzers, plötzliche familiäre Probleme des Übersetzers, technische PC-Probleme, Probleme mit dem Internet oder ähnliche unvorhersehbare und außerhalb des Wirkungsbereichs von Language Partner Übersetzungsbüro  liegende Ereignisse auftreten.

 

§ 3. Widerrufsbelehrung ausschließlich für Verbraucher

(1) Widerrufsrecht: Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten von Language Partner Übersetzungsbüro gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Language Partner Übersetzungsbüro Inhaberin: Frau Aneta Sojka-Maier , Tel. 01638534981, E-Mail: maier@langpar.de

(2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand an Language Partner Übersetzungsbüro  zurückgewähren, muss er dem Language Partner Übersetzungsbüro insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Verbraucher die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für Language Partner Übersetzungsbüro mit deren Empfang.

(3) Besondere Hinweise: Language Partner Übersetzungsbüro behält sich vor, mit der Durchführung des Auftrages erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen. Beginnt Language Partner Übersetzungsbüro mit der  Ausführung der vertraglich geschuldeten Arbeit auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers; gleichzeitig erlischt dem Language Partner Übersetzungsbüro zustehende Vorbehalt gemäß Satz 1. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt ebenfalls vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 4. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

(1) Die Preise verstehen sich in Euro (, sofern nicht eine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde). Es gelten die Preise und Kosten gemäß KVA.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit keine andere Vereinbarung vorliegt.  Bei Vereinbarung einer Zahlung per Lastschrift Language Partner Übersetzungsbüro den Rechnungsbetrag mittels Einzugsermächtigung ein. Sämtliche Kosten für Auslandsüberweisungen trägt der Vertragspartner vollständig selbst.

(3) Im Falle einer Rückbuchung durch den Vertragspartner trägt dieser sämtliche Kosten, die mit der und durch die Rückbuchung entstehen.

(4) Gelieferte Übersetzungen und die damit verbundenen Rechte (Verwertungs- und Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung unter Eigentums- und Übertragungsvorbehalt (, so bspw. die Verwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung oder ein sonstiger Gebrauch der durch Language Partner Übersetzungsbüro erstellten Übersetzungen). Für den Fall der Zuwiderhandlung sind etwaige Erlöse an  Language Partner Übersetzungsbüro auszukehren. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben Language Partner Übersetzungsbüro vorbehalten.

 

§ 5. Verschwiegenheit

(1) Language Partner Übersetzungsbüro verpflichtet sich, über den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, über das ihr aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie über alle ihr in Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Vertragspartner bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren und diese vertraulich zu behandeln.

(2) Absatz 1 gilt nicht bei erkennbaren Verstößen gegen nationale oder internationale strafrechtliche Vorschriften (z.B. Anleitungen zum Bombenbau, Volksverhetzung, Diskriminierungen usw.)

 

§ 6. Formatierungen der Texte, Beibehaltung des Layouts und sonstige optische Gestaltungen

(1) Bei einem Standardauftrag erfolgt lediglich eine reine Übersetzung des zur Verfügung gestellten Textes. Language Partner Übersetzungsbüro übernimmt bei solchen Aufträgen keine Gewährleistung zur Beibehaltung von Formatierungen, Layouts oder sonstigen optischen Gestaltungen.

(2) Bei editierbaren Standarddokumenten (Word, Excel und Powerpoint) erfolgt die Übersetzung im Originaldokument selbst. Language Partner Übersetzungsbüro wird in solchen Fällen versuchen, die Formatierungen, Layouts oder sonstigen optischen Gestaltungen entsprechend zu übernehmen. Language Partner Übersetzungsbüro übernimmt hierfür jedoch keinerlei Garantie, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Formatierungen, Layouts oder sonstige optische Gestaltungen, insbesondere Tabellen und sonstige unter Platzmangel leidende Vorgaben verschieben oder anderweitig verändert werden. Grund hierfür sind unterschiedliche Textlängen der jeweiligen Sprachen.

(3) Layoutsetzung kann in Form eines DTP (Desktop Publishing) als Zusatzleistung gebucht werden. In diesem Fall garantiert Language Partner Übersetzungsbüro die einwandfreie Umsetzung der gestalterischen Vorgaben.

 

§ 7. Mängelgewährleistung

(1) Der Vertragspartner ist gehalten, die Übersetzung nach Abnahme auf Mängelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu überprüfen, bevor er die Übersetzung anderweitig einsetzt oder nutzt.

(2) Offensichtliche Mängel sind schriftlich binnen einer Rügefrist von zwei Wochen bezogen auf die Absendung der Anzeige anzuzeigen. Für verborgene Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist gem. § 634a BGB. (3) Ist der Vertragspartner hingegen Unternehmer, so hat der Vertragspartner die Übersetzung unverzüglich nach Abnahme zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

(3) Ist der Vertragspartner hingegen Unternehmer, so hat der Vertragspartner die Übersetzung unverzüglich nach Abnahme zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

(4) Die Rügefrist beginnt mit der Abnahme.

(5) Language Partner Übersetzungsbüro haftet nur bei nachweislicher Falschübersetzung. Der Nachweis kann nur erbracht werden durch einen in Deutschland staatlich anerkannten und vereidigten Übersetzer für die Ausgangs- und Zielsprache. Andernfalls gilt immer die Einschätzung von Language Partner Übersetzungsbüro, da Language Partner Übersetzungsbüro ausschließlich Diplomübersetzer, Diplom-Sprach-wissenschaftler oder Diplom-Linguisten beauftragt.

(6) Language Partner Übersetzungsbüro haftet auch bei nachweislich maschineller Übersetzung.

(7) Bei etwaigen Mängeln hat Language Partner Übersetzungsbüro zuerst das Recht auf Nacherfüllung gemäß §§ 634 Nr. 1, 635 BGB. Erst wenn die Nacherfüllung bei Feststehen einer nachweislich mangelhaften Übersetzung fehl schlägt, kann der Vertragspartner die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ausgeschlossen sind hingegen darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche (so bspw. entgangener Gewinn, Verzugsschaden, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter sowie andere mittelbare und Folgeschäden, die z.B. durch geplante Veranstaltungen des Vertragspartners, Druckkosten, Veröffentlichungskosten o.ä. entstehen können). (8) Language Partner Übersetzungsbüro garantiert, jede Reklamation im Interesse der Kundenzufriedenheit zu prüfen. Auch wenn die Reklamation durch die Prüfung eines Nicht-Diplomübersetzers, sondern z.B. durch einen „einfachen“ Muttersprachler begründet wurde.

 

§ 8. Haftung

(1) Wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet Language Partner Übersetzungsbüro neben Vorsatz auch für Fahrlässigkeit.

(2) Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen des Vertragspartners haftet Language Partner Übersetzungsbüro dem Grunde nach nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz und dann pro Schadensfall maximal nur in Höhe des Auftragswertes.

(3) Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche sind unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (z.B. entgangener Gewinn; Folgeschäden; Schäden, die nicht an der Übersetzung selbst, sondern die durch deren Benutzung, Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Sachen entstanden sind).

(4) Language Partner Übersetzungsbüro haftet nicht für Schäden in den unter § 2 Absatz 4 genannten Fällen und auch nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt (z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen), ferner durch Übertragungsfehler elektronisch übermittelter Daten, Beeinträchtigung von Daten durch Spamfilter des Vertragspartners, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von Language Partner Übersetzungsbüro nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist Language Partner Übersetzungsbüro berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn Language Partner Übersetzungsbüro aus wichtigem Grunde den Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt.

(5) Da Language Partner Übersetzungsbüro die aktuellsten Versionen von Schutzprogrammen verwendet, haftet sie ebenfalls nicht für Schäden, die trotzdem durch Viren, Trojanern, Würmern, Spy- oder Adware und sonstige Schädlinge entstehen.

(6) Language Partner Übersetzungsbüro haftet nicht, wenn Mängel an der Übersetzung darauf beruhen, dass die bei Language Partner Übersetzungsbüro beschäftigten bzw. die für Language Partner Übersetzungsbüro tätigen Übersetzer vorsätzlich oder mit kriminellem Hintergedanken tätig geworden sind Language Partner Übersetzungsbüro hierüber als Auftraggeber (über die eigentlichen Beweggründe oder Interessen) getäuscht haben. In diesem Falle tritt Language Partner Übersetzungsbüro selbst als Geschädigter auf und versucht gemeinsam mit dem Vertragspartner den verantwortlichen Übersetzer zu belangen.

(7) Language Partner Übersetzungsbüro ist nicht verpflichtet, das Urheberrecht der zu übersetzenden Texte zu ermitteln. Liegt das Urheberecht nicht bei dem Vertragspartner, haftet er – auch für die Rechte der Übersetzungen – beim Urheber eigenverantwortlich.

 

§ 9. Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag durch den Vertragspartner bedarf der schriftlichen Zustimmung von Language Partner Übersetzungsbüro.

 

§ 10. Ausführung durch Dritte

Wenn Language Partner Übersetzungsbüro es nach ihrem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachtet, darf sie sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen. Dabei haftet Language Partner Übersetzungsbüro nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Kontakte zwischen dem Vertragspartner und den von Language Partner Übersetzungsbüro beauftragten Dritten bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Language Partner Übersetzungsbüro.

 

§ 11. Abwerbungsverbot

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei Language Partner Übersetzungsbüro beschäftigten bzw. die für Language Partner Übersetzungsbüro tätigen Übersetzer von Language Partner Übersetzungsbüro abzuwerben oder ohne Zustimmung von Language Partner Übersetzungsbüro anzustellen.

(2) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Vertragspartner, eine von  Language Partner Übersetzungsbüro der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende angemessene Vertragsstrafe, mindestens jedoch in Höhe von EUR 5.000,- zu zahlen. Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

 

§ 12. Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine der vorliegenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die ungültige Bedingung von Beginn der Ungültigkeit an durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommende Regelung zu ersetzen.

(2) Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, verpflichten sich die Parteien, den Vertrag durch eine angemessene Regelung zu ergänzen, die sie nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme oder Änderung einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

 

§ 13. Abweichende Vereinbarungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Zusicherungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (schriftlichen Bestätigung durch Language Partner Übersetzungsbüro). Dies gilt auch für die Anpassung dieses Schriftformerfordernisses.

 

§ 14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(1) Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Gericht des Geschäftssitzes  des Language Partner Übersetzungsbüros, Aalen, Bundesrepublik Deutschland.

(2) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung der Bestimmungen des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

Stand:  Myärz  2015